So funktioniert's

Dank dem neuen Einzahlungsschein mit QR-Code fällt das mühsame Abtippen von Konto- und Referenznummern weg. Scannen Sie einfach den QR-Code mit Ihrer E-Banking-App über die Kamera Ihres Mobiltelefons oder über die Kamera Ihres PCs oder Laptops. Der QR-Code leitet alle notwendigen Daten direkt zum digitalen Zahlvorgang weiter.

Wenn Sie direkt am Postschalter oder per postalischem Zahlungsauftrag an die Bank bezahlen möchten, können Sie dies weiterhin auch mit dem neuen QR-Einzahlungsschein problemlos tun.

Bestehende Daueraufträge neu anlegen

Daueraufträge, welche über den orangen oder roten Einzahlungsschein eingerichtet wurden, werden ab dem 1. Oktober 2022 nicht mehr ausgeführt. Um Ihre dauerhafte Unterstützung an SWISSAID fortsetzen zu können, sollten Sie Ihren Dauerauftrag bis spätestens im September 2022 mit dem QR-Einzahlungsschein neu anlegen. Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch ein entsprechendes Formular per Post oder Mail zu. Kontakt: info@swissaid.ch

FAQ

Was ist ein QR-Code?

QR (Quick Response) heisst so viel wie «schnelle Antwort» und beinhaltet einen zweidimensionalen quadratischen Code, der gespeicherte Informationen beinhaltet und sofort abrufbar macht.

Was ist ein QR-Einzahlungsschein?

((Bild QR-Einzahlungsschein auf Website))
Ein QR-Einzahlungsschein unterscheidet sich von dem bislang gültigen orangen und roten Einzahlungsschein durch einen deutlich sichtbaren quadratischen, zweidimensionalen Code, dem sogenannten QR-Code.

In diesem Code sind alle für eine Zahlung relevanten Informationen gespeichert. Der Einzahlungsschein besteht wie vorher aus einem Empfangsteil (links) und einem Zahlteil (rechts), der den QR-Code enthält.

Ab wann kann ich mit dem neuen QR-Einzahlungsschein bezahlen?

Der QR-Einzahlungsschein ist bereits seit Mitte 2020 gültig. Ab dem 1. Oktober 2022 sind nur noch Zahlungen mit dem neuen QR-Einzahlungsschein möglich. Orange und rote Einzahlungsscheine sind ab dann nicht mehr möglich und ungültig.

Wie kann ich mit dem neuen Einzahlungsschein bezahlen?

Der neue QR-Einzahlungsschein ermöglicht weiterhin Zahlungen am Post- oder Bankschalter, per postalischem Zahlungsauftrag und via Online-Banking. Da im QR-Code bereits alle für eine Zahlung relevanten Informationen gespeichert sind, wird die Zahlung deutlich vereinfacht und beugt fehlerhaften Eingaben vor.

Schränkt der neue QR-Einzahlungsschein bisherige Zahlungsmöglichkeiten ein?

Nein – mit dem neuen Einzahlungsschein kann in bewährter Form wahlweise am Postschalter, per postalischen Zahlungsauftrag an die Bank oder via Online-Banking bezahlt werden.

Was muss ich bei der Bezahlung mit dem neuen Einzahlungsschein beachten?

Der QR-Code enthält bereits alle wichtigen Informationen für Ihre Zahlung. Prüfen Sie wie üblich immer die für Sie sichtbaren Informationen.

Hat der neue Einzahlungsschein Auswirkungen auf meine Daueraufträge?

Ja, insbesondere auf Daueraufträge, welche auf Basis eines roten oder orangen Einzahlungsscheins eingerichtet wurden. Um Ihre dauerhafte Unterstützung fortzusetzen, sollten Sie Ihren Dauerauftrag bis spätestens im September 2022 mit einem QR-Einzahlungsschein neu anlegen.

Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch ein entsprechendes Formular per Post oder Mail zu.

Daueraufträge, die über ein Lastschriftverfahren bei Ihrer Bank oder ein DebitDirect bei der PostFinance eingerichtet wurden, sind weiterhin wirksam.

Wie kann ich meine Daueraufträge anpassen?

Um Ihre dauerhafte Unterstützung fortsetzen zu können, sollten Sie Ihren Dauerauftrag bis spätestens im September 2022 mit dem QR-Einzahlungsschein neu einrichten. Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch ein entsprechendes Formular per Post oder Mail zu.

Sind die alten roten und orangen Einzahlungsscheine weiterhin gültig?

Nein. Ab dem 1. Oktober 2022 sind Zahlungen nur noch mit dem neuen QR-Einzahlungsschein möglich.

Ich habe noch Fragen, an wen kann ich mich wenden?

Unser Spendendienst steht Ihnen für alle Fragen rund um den neuen Einzahlungsschein gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung:

Tel: 031 350 53 53
Montag – Donnerstag 8.30 – 12.00 und 13.30 – 16.30 Uhr
Freitag 8.30-12.00 Uhr
E-Mail: info@swissaid.ch

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