Seit die Menschen Landwirtschaft beziehungsweise Gartenbau betreiben, waren sie auch Züchter. Es war für sie eine Selbstverständlichkeit, eigenes Saatgut zu produzieren, indem sie die besten Pflanzen auswählten und weiter züchteten. So entstanden aus den wilden Vorfahren die heutigen Kulturpflanzen und dies in einer immensen Vielfalt verschiedener Sorten. Diese Sortenvielfalt ist allerdings in jüngerer Zeit zunehmend gefährdet: Im 20. Jahrhundert sind 75 % der Pflanzensorten verlorengegangen. Inzwischen kontrollieren vier grosse Saatgutfirmen (Syngenta, Bayer, Corteva und BASF) über die Hälfte des globalen Saatgutmarktes.
Regulierung zugunsten der Konzerne
Eigentlich sollte jede Bäuerin und jeder Gärtner frei wählen können, ob er bzw. sie Saatgut einkauft oder eigenes Saatgut herstellt und mit anderen tauscht. Doch dies wird durch eine Reihe von Bestimmungen verhindert: Der Sortenschutz regelt das geistige Eigentum auf Saatgut und schützt den Saatgutzüchter davor, dass andere Saatguthersteller sich seine Sorte aneignen und (sozusagen als Raubkopie) als eigenes Produkt verkaufen. Über die Jahrzehnte wurden die Bestimmungen aber zunehmend verschärft, so dass es heute in vielen Ländern verboten ist, betroffenes Saatgut weiter zu vermehren, ohne den Züchter dafür zu entschädigen. Dies ist vor allem für Kleinbäuerinnen und -bauern im Süden ein Problem, da sie sich nicht leisten können, jedes Jahr teures Saatgut zu kaufen. Die grossen Agrarkonzerne lassen ihr Saatgut zudem zu nehmend patentieren. Obwohl Saatgut keine Erfindung ist und daher nicht patentiert werden dürfte, erteilt das europäische Patentamt, das auch für die Schweiz zuständig ist, laufend Patente auf Saatgut.
Dies ist verheerend, da Patente im Gegensatz zum Sortenschutz auch anderen Züchtern verunmöglicht, mit den entsprechenden Sorten weiter zu züchten. Dies führt zu einer zunehmenden Monopolisierung des Saatguts und letztlich unserer Lebensmittel durch die grossen Agrarkonzerne.
