Um ihr eigenes Saatgut zu erhalten, haben sich Bäuerinnen und Bauern in Lateinamerika und anderenorts zu Netzwerken zusammengeschlossen: Gemeinschaftliche Saatgutbanken dienen dazu, das Saatgut aufzubewahren und zu tauschen. Dies sind auch Orte des Lernens, wo das Wissen um die zahleichen unterschiedlichen Sorten weitergegeben wird. Zudem sensibilisieren die Saatguthüter:innen beispielsweise an Messen eine breitere Bevölkerung und zeigen die Wichtigkeit von vielseitigem Saatgut auf. Saatguthüter:innen nehmen Einfluss auf politische Entscheidungsträger:innen, damit das bäuerliche Recht auf eigenes Saatgut respektiert und umgesetzt wird.

Das Saatgut unserer Vorfahren ist vielfältig. Es hat viele Nährstoffe, ist anpassungsfähig und resistent. Und vor allem, es stillt den Hunger.

Maricela Gironza, Saatguthüterin aus Kolumbien

SWISSAID hat über 10-jährige Erfahrung mit Saatgutnetzwerken in Lateinamerika

Saatgut ist das Erbe der Menschheit und die Basis unserer Ernährung. Leider entsteht durch Patente auf Saatgut, Saatgutgesetze und Sortenschutz ein Monopol in den Händen privater Firmen, welches die Ernährungssicherheit gefährdet. Um die Biodiversität zu retten, muss die Monopolisierung gestoppt werden.

Deshalb fordert SWISSAID:

  • Keine Patente auf Saatgut
  • Keine Vorschriften zu Saatgut in bilateralen Handelsabkommen
  • Keine gesetzlichen Hürden für bäuerliches und traditionelles Saatgut
  • Bäuerliche Rechte stärken

Keine Patente auf Saatgut

Saatgut ist keine Erfindung, sondern eine ständige Weiterentwicklung basierend auf der Arbeit unzähliger Generationen. Trotzdem gewährt das Europäische Patentamt Patente auf Pflanzen – sowohl gentechnisch veränderte als auch solche aus traditionellen Züchtungsmethoden. Diese Praxis des Europäischen Patentamtes muss gestoppt werden. Mit einer europaweiten Petition fordern SWISSAID, ProSpecieRara und weitere Organisationen die Schweiz und andere Länder dazu auf, eine Ministerkonferenz einzuberufen. Ziel ist, künftig Patente auf traditionell gezüchtetes Saatgut zu unterbinden.

Keine Vorschriften zu Saatgut in bilateralen Handelsabkommen

In bilateralen Handelsabkommen verpflichtet die Schweiz ihre Partnerländer dazu, intellektuelle Eigentumsrechte auf Saatgut einzuführen. Der strikte Sortenschutz nach «UPOV 91» verbietet es Bäuerinnen und Bauern, betroffene Samen weiterzuziehen, zu tauschen oder zu verkaufen. Das stellt die Länder des Südens vor Probleme, weil die freie Zirkulation von Samen eine Grundvoraussetzung bäuerlicher Saatgutsysteme ist, auf welches die Bäuerinnen und Bauern angewiesen sind.

Die Schweiz muss auf Vorgaben zu intellektuellen Eigentumsrechten auf Saatgut verzichten und die Partnerländer frei über die eigenen Vorschriften entscheiden lassen.

Keine gesetzlichen Hürden für bäuerliches und traditionelles Saatgut

In vielen Ländern darf nur registriertes Saatgut verkauft, getauscht und verschenkt werden. Entsprechend machen sich Bäuerinnen und Bauern strafbar, welche eigene Samen tauschen oder verkaufen. Das gefährdet die Ernährungssicherheit. SWISSAID setzt sich für eine Gesetzesänderung ein, damit das Züchten, Tauschen oder Verkaufen von bäuerlichem Saatgut nicht länger illegal ist, sondern dessen Vorteile anerkannt und gefördert werden.

Bäuerliche Rechte stärken

In den vergangenen Jahren ist es gelungen, die Rechte der Bäuerinnen und Bauern durch verschiedene Verträge und Deklarationen auf internationaler Ebene zu verankern. Allerdings mangelt es bisher an der Umsetzung. SWISSAID setzt sich dafür ein, dass die bäuerlichen Rechte tatsächlich umgesetzt werden.