Derzeit verhandelt die EFTA (bestehend aus der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen) über Freihandelsabkommen mit Malaysia und Thailand. Obwohl sie selbst diese nicht vollständig umsetzt, verlangt die EFTA von ihren Handelspartnern, dass sie die strengen UPOV 91-Regeln übernehmen. Gemäss Michael Fakhri gefährden diese Bestimmungen «die volle Fähigkeit Thailands und Malaysias, ihrer Verpflichtung nachzukommen, die Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Nahrung, zu achten, zu schützen und umzusetzen». In beiden Ländern ist die bäuerliche Landwirtschaft für die Bevölkerung lebenswichtig.
Seit mehreren Jahren fordern Bauernorganisationen und NGO’s wie die Schweizer Koalition für das Recht auf Saatgut (in der SWISSAID Mitglied ist) die EFTA auf, diese Klausel aus den Verhandlungen zu streichen. Sie betonen, dass UPOV 91 gegen die Rechte verstösst, die in der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der Bauern und im Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft verankert sind.
Die Schweizer Koalition für das Recht auf Saatgut fordert, dass die Schweiz und die anderen EFTA-Mitglieder die Warnung des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen respektieren und diese Klausel endgültig aus den Verhandlungen entfernen, um die Menschenrechte zu schützen und die Ernährungssicherheit zu gewährleisten.