In einem kürzlich veröffentlichten Brief kritisiert Michael Fakhri, der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Recht auf Nahrung, die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA). Zu dieser gehört auch die Schweiz. Er prangert die Forderungen an, die die vier Mitgliedsländer, an die Länder des Südens stellen. Die EFTA verlangt von diesen, einer UPOV-Mitgliedschaftsklausel zuzustimmen, die laut dem Sonderbericht im Widerspruch zu den Menschenrechten steht und die Ernährungssicherheit gefährdet.
Verstösst gegen Rechte
Die Hälfte der weltweiten Nahrungsmittel wird von kleinen Betrieben produziert, vor allem in den Ländern des Südens. Diese Betriebe sind auf bäuerliche Saatgutsysteme angewiesen, also auf die Mittel, mit denen Saatgut produziert wird. Meistens züchten und bewahren die Bäuerinnen und Bauern Saatgut, um den Lebensunterhalt ihrer Haushalte und Gemeinschaften zu sichern. Sie müssen nicht jedes Jahr neues Saatgut kaufen, sondern vermehren es auf ihren eigenen Feldern.
Diese althergebrachte Praxis könnte jedoch durch die UPOV-Klausel im EFTA-Abkommen kriminalisiert werden. Die Bäuerinnen und Bauern könnten dann ihr Saatgut nicht mehr von Jahr zu Jahr vermehren, sondern müssten teures Saatgut kaufen. Dies würde das Leben dieser Bäuerinnen und Bauern gefährden, die sich für Saatgut verschulden müssen, das oft nicht den lokalen Bedingungen angepasst ist. Die Abkommen bedrohen auch die Ernährungssicherheit und die biologische Vielfalt auf der ganzen Welt. «Da die Menschheit von Pflanzen für Nahrung, Fasern und von einem funktionierendem Ökosystem abhängig ist, steht nichts weniger als das Recht auf Leben auf dem Spiel, wenn die Saatgutsysteme der Bauern auf die Probe gestellt oder schlecht unterstützt werden », schreibt Michael Fakhri in seinem Brief.
Aufruf zum Handeln
Derzeit verhandelt die EFTA (bestehend aus der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen) über Freihandelsabkommen mit Malaysia und Thailand. Obwohl sie selbst diese nicht vollständig umsetzt, verlangt die EFTA von ihren Handelspartnern, dass sie die strengen UPOV 91-Regeln übernehmen. Gemäss Michael Fakhri gefährden diese Bestimmungen «die volle Fähigkeit Thailands und Malaysias, ihrer Verpflichtung nachzukommen, die Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Nahrung, zu achten, zu schützen und umzusetzen». In beiden Ländern ist die bäuerliche Landwirtschaft für die Bevölkerung lebenswichtig.
Seit mehreren Jahren fordern Bauernorganisationen und NGO’s wie die Schweizer Koalition für das Recht auf Saatgut (in der SWISSAID Mitglied ist) die EFTA auf, diese Klausel aus den Verhandlungen zu streichen. Sie betonen, dass UPOV 91 gegen die Rechte verstösst, die in der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der Bauern und im Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft verankert sind.
Die Schweizer Koalition für das Recht auf Saatgut fordert, dass die Schweiz und die anderen EFTA-Mitglieder die Warnung des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen respektieren und diese Klausel endgültig aus den Verhandlungen entfernen, um die Menschenrechte zu schützen und die Ernährungssicherheit zu gewährleisten.