Durch Handelsabkommen werden Länder des Südens von Industrieländern gezwungen, strenge geistige Eigentumsrechte auf Saatgut anzuwenden. Konkret dürfen die Bäuerinnen und Bauern patentiertes Saatgut nicht mehr selbst vermehren, tauschen oder verkaufen, sondern müssen es jedes Jahr neu kaufen.
Wird auch den Schweizer Bauern und Bäuerinnen verboten, Saatgut weiterzugeben und zu züchten?
Simon Degelo: In der Schweiz ist es bei vielen Kulturen, wie Getreide oder Kartoffeln, erlaubt das Saatgut weiterzuziehen ohne Lizenzgebühren zu bezahlen. Zwar wäre auch die Schweiz aufgrund des Abkommens UPOV 91 verpflichtet, dies zu verbieten, aber der Widerstand der Bäuerinnen und Bauern hat das Parlament dazu bewogen, die Vorgaben nur teilweise umzusetzen.
Angesichts der Tatsache, dass die Schweiz das Abkommen nur lückenhaft umsetzt, ist es umso stossender, dass sie Partnerländer in bilateralen Handelsabkommen zu einer wortgetreuen Umsetzung dieser Vorgaben zwingt. Für Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in Ländern wie Indonesien und Malaysia ist die Möglichkeit eigenes Saatgut weiterzuziehen, zu tauschen und zu verkaufen existenziell. Ausserdem verfügen viele der Partnerstaaten nicht über die demokratischen Strukturen, die es Bauernorganisationen, wie im Fall der Schweiz, ermöglichen, die Umsetzung schädlicher Gesetze zu verhindern.
