Das EPA begründet seine Entscheidung mit veränderten Regeln zur Prüfung von Patenten, die 2017 beschlossen wurden. Demnach dürfen keine Patente auf Pflanzen und Tiere mehr erteilt werden, wenn diese aus üblichen Züchtungsverfahren wie Kreuzung und Selektion hervorgehen. Es ist das erste Mal, dass diese Regeln zu einem Widerruf eines Patentes führen. Es gibt hier allerdings immer noch rechtliche Unsicherheiten: Erst im Oktober 2018 hatte das EPA Einsprüche gegen Patente der Brauereikonzerne Carlsberg & Heineken auf herkömmlich gezüchtete Braugerste zurückgewiesen.

«Das ist ein wichtiger Erfolg für das breite gesellschaftliche Bündnis gegen Patente auf Pflanzen und Tiere. Ohne unseren Einsatz wären die Regeln am EPA nicht verändert worden und das Patent wäre immer noch gültig. Die grossen Konzerne wie Bayer, Syngenta und BASF sind mit ihrer Strategie gescheitert, die herkömmliche Züchtung von Pflanzen und Tieren über das Patentrecht zu monopolisieren», kommentiert Ruth Tippe von «Kein Patent auf Leben!» die Entscheidung des EPA. «Allerdings gibt es noch immer grosse Schlupflöcher im Patentrecht – das zeigt das Patent auf Braugerste. Hier muss die Politik jetzt erneut aktiv werden.»

Das Patent erstreckte sich auf das Saatgut, den geernteten (‹geköpften›) Brokkoli sowie «Brokkolipflanzen, die in einem Brokkolifeld gezogen werden». Mit der Übergabe von etwa 75’000 Unterschriften und einer Skulptur des ‹grössten Brokkoli der Welt› hatte «Keine Patente auf Saatgut!» 2014 vor dem EPA in München unter dem Motto «Freiheit für den Brokkoli!» protestiert.

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