SWISSAID stellt sich mit der Publikation ihrer historischen Verantwortung und verurteilt die gravierenden Verfehlungen, die im Zuge des Projektes begangen wurden. SWISSAID war als Organisation 1969 aus der Nachfolgeorganisation der Schweizer Europahilfe, der Schweizer Auslandshilfe, hervorgegangen. Aus heutiger Sicht war die Auswahl der Begünstigten ein Fehler und widerspricht den humanitären Prinzipien, nach der Hilfe allein nach dem Grad der Bedürftigkeit und ohne Ansehen von Herkunft, Religion und politischer Weltanschauung zu erfolgen hat. Prüfung und Kontrolle waren mangelhaft, so dass auch ehemaligen SS-Angehörigen ein gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Neuanfang ermöglicht wurde.
Die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit hat sich in den vergangenen Jahrzehnten entscheidend weiterentwickelt: Klare Governance-Regeln, externe Auditoren sowie Whistleblower-Richtlinien und Meldestellen in Verbindung mit einer neutralen und transparenten Auswahl der Begünstigten gewährleisten eine gründliche Bewertung der Risiken und Folgen jedes Projekts. Entwicklungszusammenarbeit ist zudem nur wirksam, wenn sie in den jeweiligen Kontext eingebettet ist und aus dem Bedarf der lokalen Bevölkerung heraus erwächst. Gleichzeitig ist klar, dass SWISSAID nicht vor Fehlern gefeit ist. Deshalb ist es wichtig, dass die Organisation Lehren für heute zieht und sich beständig weiterentwickelt.