Nur wenn Züchterinnen und Züchter einen möglichst uneingeschränkten und einfachen Zugang zu Pflanzenmaterial haben, sind sie in der Lage, für die Schweiz und die sich ändernden Umwelteinflüsse angepasste Pflanzensorten zu züchten. Dies wurde auch in der Strategie Pflanzenzüchtung 2050 des Bundesamtes für Landwirtschaft festgestellt: «Eine erfolgreiche Züchtung ist auf den einfachen Zugang zu Genetik und die Informationen darüber angewiesen. Zudem bedarf es aufgrund der langen Fristen der Pflanzenzüchtung entsprechend langfristig verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, […]». Heute wird dieser Zugang zu Ausgangssorten jedoch immer komplizierter. Mit Gesetzesanpassungen im Bereich geistiger Eigentumsrechte soll diesem Trend entgegengewirkt werden.

Patente sind in der Pflanzenzüchtung zunehmend verbreitet. In der EU und der Schweiz gibt es derzeit über 700 Pflanzensorten, die unter ein Patent fallen. Durch neue Züchtungstechnologien ist ein deutliches Wachstum dieser «patentierten Sorten» absehbar, selbst wenn in Zukunft Patente auf natürlichen Eigenschaften nicht mehr erteilt werden. Doch bereits heute haben Züchterinnen und Züchter in der Schweiz mit vielen Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung patentierter Pflanzen zu kämpfen. So ist es für sie nicht in jedem Fall ersichtlich, ob eine Sorte unter ein Patent fällt. Weiter können die Züchterinnen und Züchter kaum abschätzen, ob sie bei der Nutzung eines Patentes Anspruch auf eine Lizenz haben, d.h. ihre neu gezüchtete Sorte mit Sicherheit vermarkten dürfen. Es besteht zudem die Gefahr, dass, selbst wenn sie nicht mit dem Material des Patenteigners züchten, das Patent verletzen. Ferner hat die Schweiz den Grundsatz in ihrem Recht noch nicht verankert, dass Pflanzen, die mit «im wesentlichen biologischen Verfahren» hergestellt wurden, nicht patentiert werden können. Dies im Gegensatz zu all unseren Nachbarländern, wo dies bereits der Fall ist. Diese bestehenden Probleme gilt es zu lösen und möglichen negativen Entwicklungen vorbeugend entgegenzutreten. Mit wenigen Anpassungen im Schweizer Recht ist dies möglich.

Auf diese Weise soll die Innovationskraft der Schweizer Pflanzenzüchtung erhalten bleiben. Die meist kleinen und mittleren Unternehmen sind ein Garant dafür, dass in der Schweiz Sorten zur Verfügung stehen, die optimal an die Bedingungen und Anforderungen der Schweizer Landwirtschaft angepasst sind. Davon profitieren auch die Bäuerinnen und Bauern und schlussendlich die Konsumentinnen und Konsumenten. Aus diesen Gründen unterstützen Firmen und Organisationen aus den Bereichen Pflanzenzüchtung, Landwirtschaft und NGO das Anliegen der Motion Maya Graf (siehe Liste der unterstützenden Firmen und Organisationen).

Für weitere Informationen:

  • François Meienberg, Projektleiter Saatgutpolitik ProSpecieRara, Tél. 061 545 99 19, francois.meienberg@prospecierara.ch- www.prospecierara.ch
  • Barbara Steiner, Geschäftsbereich Pflanzenbau Schweizer Bauernverband, Tél. 056 462 50 05, Mobile 076 533 59 90- www.sbv-usp.ch
  • Amadeus Zschunke, Geschäftsführer Sativa Rheinau AG, Sativa Rheinau AG, Tél. 052 304 91 60, a.zschunke@sativa-rheinau.ch – www.sativa-rheinau.ch

Liste der unterstützenden Firmen und Organisationen:

In der Schweiz tätige Züchte:

  • Delley semences et plantes SA
  • Getreidezüchtung Peter Kunz GZPK
  • Lubera AG
  • Poma Culta
  • Sativa Rheinau AG
  • Zollinger Bio

Landwirtschaftliche Verbände und Organisatione:

  • Association des petits paysans
  • Bio Suisse
  • Fédération suisse des producteurs de céréales (FSPC)
  • Fruit-Union Suisse
  • IP-Suisse
  • Union Suisse des Paysans
  • Union suisse des paysannes et des femmes rurales (USPF)
  • Union suisse des producteurs de pommes de terre
  • Swisssem – Fédération suisse des producteurs de semence

Weitere Organisationen:

  • Agriculture du Futur
  • Bergheimat Suisse
  • Bioverita
  • Biovision
  • Fédération romande des consommateurs
  • ProSpecieRara
  • Public Eye
  • Save Foundation
  • Slow Food CH
  • SWISSAID

Link zur Motion 20.3674 Anpassung geistiger Eigentumsrechte im Bereich Pflanzenzucht