Der Vorschlag des SECO beabsichtigt, ab Januar 2021 zwischen in die Schweiz importiertem Minengold und Bankengold (aufbereitetes Gold) zu unterscheiden. Die Raffinerien müssen die Art des Goldes deklarieren. Als Hauptdrehscheibe des internationalen Goldhandels schliesst die Schweiz mit der Einführung von neuen Tarifnummern endlich zu den USA auf. SWISSAID begrüsst auch das Engagement der Schweiz für ein international harmonisiertes Verzeichnis der Tarifarten für Gold.

Die vorgeschlagene Neuregelung ist jedoch unzureichend, da sie keine Rückverfolgbarkeit über die gesamte Lieferkette ermöglicht. Es sei daran erinnert, dass Schweizer Raffinerien, wenn sie bereits raffiniertes Gold importieren, nicht verpflichtet sind, die eigentliche Herkunft des Gold-Rohlings oder -Barrens zu deklarieren – also einerseits das Förderland (bei Minengold) anzugeben, andererseits das Land, in dem das Gold wieder in den Markt eingeführt wird (recyceltes Gold).

Mit diesen Massnahmen wird es deshalb beispielsweise nicht möglich sein, die tatsächliche Herkunft des Goldes aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), dem wertmässig grössten Goldexporteur in die Schweiz im Jahr 2019, zu bestimmen. Wenn Gold aus einem afrikanischen Land zur Raffinierung nach Dubai exportiert wird, bevor es in die Schweiz importiert wird, zeigt die Schweizer Zollstatistik nur, dass es sich um recyceltes Gold aus den VAE handelt.

Um dieses Problem zu lösen, sollte die Definition des Herkunftslandes im Gesetz geändert werden. Der Importeur muss verpflichtet werden, das Land anzugeben, in dem das Gold abgebaut, raffiniert und aus dem es ausgeführt wurde. Die OECD-Richtlinien verlangen von den Raffinerien bereits, die wahre Herkunft des Goldes zu nennen. Diese Angaben werden jedoch von der Eidgenössischen Zollverwaltung nicht verlangt.

Ein zweiter Ansatz wäre ein Verbot für Schweizer Raffinerien, sich von Raffinerien aus Drittländern beliefern zu lassen. Einige Schweizer Schmelzbetriebe verzichten bereits heute darauf und versuchen, direkte Geschäftsbeziehungen zu den Minen oder zu den Quellen des “recycelten” Goldes herzustellen.

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