Für die Initiant/innen beinhaltet dieser Kompromiss schmerzhafte Abstriche: Die verbindlichen Regeln gelten nur für sehr grosse Unternehmen und die Haftungsbestimmungen sind stark eingeschränkt. Dennoch hat das Initiativkomitee im Vorfeld der heutigen Debatte im Sinne eines breit abgestützten Kompromisses einen Rückzug in Aussicht gestellt. Mit dem vorliegenden Gegenvorschlag würden gesetzliche Massnahmen schneller in Kraft treten als mit einer Volksabstimmung. Dies ist gerade für die Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen wichtig.
Mit dem heutigen Entscheid ist aber noch nichts sicher – als nächstes wird der Gegenvorschlag im Ständerat beraten.
Florian Wettstein, Direktor des Instituts für Wirtschaftsethik HSG und Mitglied des Initiativkomitees kommentiert den heutigen Entscheid wie folgt: «Der heutige Entscheid des Nationalrats öffnet den Weg für einen Kompromiss. Für die Initiant/innen beinhaltete dieser Kompromiss schmerzhafte Abstriche, dafür treten verbindliche Massnahmen schneller in Kraft als bei einer Volksabstimmung. Der Ball liegt nun beim Ständerat.»