Ein Legat an eine gemeinnützige Organisation ist eine ganz besondere Form der Spende. Sie setzen damit ein Zeichen für die nächste Generation und bringen noch einmal zum Ausdruck, was Ihnen am Herzen liegt. Gleichzeitig schaffen Sie Klarheit – für sich selber und Ihre Angehörigen.

Erbschaft, Legat, Schenkung

  • Mit einer Erbschaft ernennen Sie SWISSAID zur Miterbin. Im Rahmen der freien Quote können Sie uns einen bestimmten Prozentsatz Ihres Nachlasses vermachen.
  • Ein Legat  ist ein im Testament festgelegter fixer Betrag.
  • Mit einer Schenkung zu Lebzeiten unterstützen Sie unsere Arbeit im Süden noch vor der Erbteilung.

SWISSAID ist als anerkannte gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit.

Was liegt Ihnen besonders am Herzen?

Für welche Form Sie sich auch entscheiden – Ihre ganz besondere Spende fliesst in den eigens eingerichteten Fonds für die Zukunft. Über diesen Fonds unterstützen Sie besonders zukunftsgerichtete Projekte.

Oder gibt es ein Thema, das Ihnen besonders am Herzen liegt? Frauen, Wasser, Hunger: In den jeweiligen Fonds ist Ihr Nachlass gut aufgehoben und Sie können sicher sein, damit Gutes zu bewirken.

Herzensangelegenheit regeln

Wer seinen Nachlass schon zu Lebzeiten regelt, bestimmt einerseits selber, wer begünstigt wird. Andererseits vermeidet ein gültiges Testament Streitereien unter den Erbinnen und Erben. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an – wir behandeln Ihr Anliegen mit grösster Diskretion und beantworten gerne alle Ihre Fragen.